Arbeiten in Deutschland = deutsche Rente?

Es gibt auch Missverständnisse unter den Arbeitnehmern über die Arbeit bei einem ausländischen Arbeitgeber. Eine davon ist die Fehlinformation über den Bezug einer Rente im Ausland.
Wenn ein Arbeitnehmer aus dem ungarischen System der sozialen Sicherheit in das System der sozialen Sicherheit eines anderen Mitgliedstaats, z. B. Deutschlands, versetzt wird, muss er aus dem ungarischen System aus- und in das deutsche System eintreten.

Zahlt ein ungarischer Arbeitnehmer aufgrund seiner Beschäftigung bei einem Arbeitgeber in Deutschland deutsche Sozialversicherungsbeiträge, hat er erst nach 5 Jahren, d. h. 60 Beitragsmonaten, Anspruch auf eine deutsche Rente, und zwar auf eine Rente für die Zeit der Beschäftigung in Deutschland.

Bei der Entsendung arbeitet der Arbeitnehmer grundsätzlich in Ungarn, wird aber von seinem ungarischen Arbeitgeber für einen bestimmten Zeitraum ins Ausland geschickt, um dort zu arbeiten, behält aber seinen Arbeitsplatz in Ungarn. Er bleibt für die Dauer der Entsendung im ungarischen Sozialversicherungsnetz und unterliegt für die Dauer seiner Beschäftigung im Ausland den ungarischen arbeitsrechtlichen Vorschriften.